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ArbG Bochum, 12.04.1995 - 1 Ca 418/95 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 12.04.1995 - 1 Ca 418/95
- ArbG Bochum, 12.04.1995 - 1 Ca 417/95
- LAG Hamm, 01.02.1996 - 4 Sa 1044/95
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 01.02.1996 - 4 Sa 1044/95
Kündigung: Schriftform der Kündigungsfristen bei Verleihbetrieben
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 12.04.1995 (1 Ca 418/95) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.820,00 DM festgesetzt.Die Revision wird zugelassen.Das Arbeitsgericht Bochum hat durch Urteil vom 12.04.1995 (1 Ca 418/95) festgestellt, daß das Arbeitsverhältnis bis zum 28.02.1995 fortbestanden hat, die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt und den Wert des Streitgegenstandes auf 1.820,- DM festgesetzt.
Das Urteil des ArbG Bochum vom 02.04.1995 (1 Ca 418/95) wird abgeändert.